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Maskenpflicht nicht mehr gültig:
Wie schon drei Mal in den VGH-Urteilen festgestellt wurde, jeweils vom 22.07.2020, 01.10.2020 und 23.12.2020, ist die Maskenpflicht ohne ausreichender Evidenz im Verordnungsakt als verfassungs- und gesetzwidrig beurteilt worden.
Einspruch Vorlage bei einer Anzeige:
Leider ist es in der jetzigen Corona-Zeit sehr schwer, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Doch wenn man sich auf den Boden der Verfassung stellt und von dieser Sichtweise die CoVid-19 Maßnahmen betrachtet, wird schnell klar, dass der Bürger bereits seit einem Jahr im Recht ist.
Elternbrief an die Verantwortlichen - was ist nun richtig?
Seit Monaten verfolgen wir Eltern die Pressekonferenzen der Regierung. Man sollte glauben, dass die Anordnungen verfassungs- und gesetzeskonform sind. Nun wurde der Bevölkerung bekannt, dass 80% der Verordnungen des Gesundheitsministers als verfassungswidrig aufgehoben wurden.
Einspruch zur Heimquarantäne:
Ihr Anbsonderungsbescheid mit dem Datum ____________ wird dem Grunde und der Ausführung nach bestritten. Die Abweisung der Bescheid sind - soweit sie im Folgenden nicht ausdrücklich als richtig bezeichnet werden - unrichtig.
Urteil des Landesverwaltungsgericht Wien:
Die Regierungen in Bund und Land Wien treiben Schindluder mit Krankheitsdefinitionen, Fallzahlen, der Anwendung von PCR- und Antigentests sowie der Darstellung der „Seuchenlage“. Das wird von vielen Wissenschaftlern, Juristen, Ärzten und unabhängigen Medien schon längere Zeit kritisiert, von Politikern, ihren virologischen Beratern und den Mainstream Medien geflissentlich ignoriert um Lockdown, Sperrung von Geschäften, Gastronomie oder Schulen aufrechtzuerhalten und die Körperverletzung durch Massentests auch von kleinen Kindern weiterführen zu können.
Widerstandsschreiben_Eltern
........aufgrund Ihres Mail von 07.04.2021, sowie im Anhang befindliche Dokument der Direktion, nehme ich dazu Stellung. Massgelblich hat mich nun bewogen, dass ein Lehrer der in seiner Ausbildung gelernt hat, pädagogisch an Probleme heran zu gehen, ich nun mit Ihre Mail konfrontiert wurde. Schon allein der Satz „ANDROHUNG VON STRAFANZEIGEN ETC. DURCH ERZIEHUNGSBERECHTIGTE“ versetzt mich zum Staunen. Sie sind Österreicher Staatsbürger und ich vermute Sie kennen die Verfassung in Österreich und die UN-Kinderrechtskonvention.
Hammer-Urteil in Weimar: Keine Masken, kein Abstand, keine Tests mehr für Schüler
Das Amtsgericht Weimar hat entschieden, dass die Pflicht zum Maskentragen, zum Einhalten von Mindestabständen und zu Schnelltests an Schulen eine Gefahr für das geistige, körperliche oder seelische Wohl des Kindes darstellen.