Sehr geehrte Frau Dr. Karnthaler (ursula.karnthaler@wien.gv.at), Sehr geehrter Herr Dr. Krauter (office-w@oegk.at), bezugnehmend auf Ihr Schreiben zur Einladung eines Impftermin, möchte ich Sie Informieren, dass mit Rücksprache mit meinen Arzt des Vertrauen mir von dieser Gen Therapie (sogenannte Impfung CoVid19) aus gesundheitliche Gründen abgeraten wurde.
Weiters ist für eine Werbeaktion zu medizinischen Produkte oder Gen Therapien CoVid19, die nur eine bedingte Zulassung haben, sind im Gentechnik Gesetz (GTG), Internationaler Gesundheitsvorschriften und sowie des Arzneimittel Gesetz (AMG), eine Vielzahl von gesetztes Verstösse beinhaltet. Nachfolgende Gesetzespunkte, sowie die Völkerrechtlichen Verstösse laut IGV untersagen Ihre Vorgehen und sind strafrechtliche verfolgbar. Verstoss gegen: Gentechnik Gesetz (GTG) 1. die Gesundheit des Menschen einschließlich seiner Nachkommenschaft vor Schäden zu schützen, die a) unmittelbar durch Eingriffe am menschlichen Genom, durch genetische Analysen am Menschen oder durch Auswirkungen gentechnisch veränderter Organismen auf den Menschen oder b) mittelbar durch Auswirkungen gentechnisch veränderter Organismen auf die Umwelt entstehen können - Gentechnik Gesetz (GTG), Abschnitt 4, § 64. Für Eingriffe in die menschliche Keimbahn gilt das Verbot des § 9 Abs. 2 Fortpflanzungsmedizingesetz, BGBl. Nr. 275/1992. § 66. (1) Genetische Analysen am Menschen § 67. (1) Arbeitgebern und Versicherern § 69. (1) Eine genetische Analyse §71 Verarbeitung von Untersuchungsergebnisse § 75. (1) Eine somatische Gentherapie § 78a. (1) Der für die Durchführung einer somatischen Gentherapie Arzneimittel Gesetz (AMG) Werbebeschränkung § 50. (1) Als „Werbung für Arzneimittel“ § 50a. (1) Werbung für Arzneimittel § 52. (1) Laienwerbung § 53. (1) Laienwerbung darf keine Elemente enthalten wie... Verstoss gegen Internationalen Gesundheitsvorschriften (IVG) Vereinbarung mit der WHO auf Völkerechtsbasis 1) Für die Zwecke der Internationalen Gesundheitsvorschriften (im Folgenden „IGV“ oder „Vorschriften“) gelten folgende Begriffsbestimmungen: „Abreise“ bedeutet im Hinblick auf Personen, Gepäck, Fracht, Beförderungsmittel oder Güter das Verlassen eines Hoheitsgebiets; „Absonderung“ bedeutet die Absonderung von erkrankten oder verseuchten Personen oder von betroffenen Gepäckstücken, Containern, Beförderungsmitteln, Gütern oder Postpaketen von anderen in einer Weise, dass die Ausbreitung der Infektion oder Verseuchung verhindert wird. Abschließen weise ich Sie darauf hin, mich mit keinerlei Werbebotschaft, Empfehlungen von bedingt Zugelassenen Gen Therapien oder Androhung von Zwang, Ihren Empfehlungen zu folgen. Daraus abgeleitete werden die Haftungsansprüche gegen die ausführenden Organe, wie Beamte der Gesundheitskassen, Leitende Funktionäre und Kontrollorgane rechtliche Schritte einzuleiten. Ich hoffe, dass meine Ausführungen verstanden werden und meine Person nicht mehr von Ihnen behelligt wird. Ich stelle meine Gen Therapien CoVid19, dem Österreichischen Staat zur Verfügung, da ich Sie in den nächste 10 Jahre nicht in Anspruch nehmen werde. Hochachtungsvoll Konstantin Haslauer PS: Anbei meine ausführliche Stellungnahme! Hier das gesamte Dokument: https://www.dropbox.com/s/qfjcyxzps0tkkde/Antwortschreiben%20%C3%96GKK%20Impfungen.pdf?dl=0 ‼‼TEILEN UND SELBER ANTWORTEN AUF DIESE BRIEFE BEI BEDARF, AUSDRÜCKLICH ERWÜNSCHT‼‼
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